Tagesordnung
1. Begrüßung der Mitglieder
2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
4. Ergänzung der Satzung in § 6, Absatz 4:
„Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Die Person, deren Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt wurde, bekommt die Gründe für die Ablehnung schriftlich mitgeteilt. Sie hat die Möglichkeit, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen, um ihren Aufnahmewunsch trotz Ablehnung durch den Vorstand durchzusetzen.“
5. Abstimmung über die Satzungsänderung
gez. Hans-Jürgen „Humpel“ Kunz
1. Vorsitzender